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Willkommen auf den Seiten des
Naturschutzgebiets
Nonnenmattweiher
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Im Frühjahr 2004 wurden im Naturschutzgebiet (NSG)
Nonnenmattweiher erhebliche Eingriffe vorgenommen. Dies veranlasste uns dazu, diese Seiten zu
gestalten.
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Frisch angelegte Fahrstraßen
ermöglichen den Besuch der Grillstelle mit dem PKW - Obwohl
offiziell verboten! Unser Ziel
war es, die Schutzbedürftigkeit des NSG
Nonnenmattweiher sichtbar zu machen.
§ 4 Abs. 2 der Naturschutzverordnung:
Insbesondere ist
verboten:
(2) Straßen, Wege, Plätze oder sonstige
Verkehrsanlagen anzulegen.... |
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Am Nordufer konnte man
einstmals im Schatten mächtiger Bäume wandern.
§ 5 Abs. 4 der Naturschutzverordnung:
(legt
fest dass:) ...forstliche Eingriffe auf das für die
Bestandserhaltung des Buchen- , Tannen- und Bergahornwaldes
notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben sollen, insbesondere
sind Kahlhiebe zu unterlassen...
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Soviel ist einstweilen vom dichten Wald auf
der Moräne übrig geblieben... |
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Dank neuer Drainagerohre und starker
Aufschüttung ist nun auch das Westufer für Fahrzeuge aller Art
erschlossen. |
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§ 4 Abs. 2 der Naturschutzverordnung:
Insbesondere ist
verboten:
2. ...Leitungen zu verlegen oder Anlagen
dieser Art zu verändern,
3. die Bodengestalt zu verändern;
4. Entwässerungs- oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die den
Wasserhaushalt
des
Gebietes verändern
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Unberührte Natur, wohin man
blickt! Ein Platz zum Verweilen? |
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Das Schild macht klar: Dies
ist ein Naturschutzgebiet! Gewesen? |
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Nicht alles ist schlecht -
endlich kann man das Belchenhaus vom Südufer des Weihers aus
sehen... Übrigens - zuständig für
das Naturschutzgebiet Nonnenmattweiher ist die Abteilung 5 beim
Regierungspräsidium Freiburg
eMail:
abteilung5@rpf.bwl.de
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Inzwischen hat sich die
Natur weiter erholt. Sehen Sie selbst >>
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Unbeschriftete Fotos auf dieser Seite von Thomas Quartier, Lörrach |
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