Willkommen auf den Seiten des Naturschutzgebiets

Nonnenmattweiher
 

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Im Frühjahr 2004 wurden im Naturschutzgebiet (NSG) Nonnenmattweiher erhebliche Eingriffe vorgenommen. Dies veranlasste uns dazu, diese Seiten zu gestalten.
 

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Frisch angelegte Fahrstraßen ermöglichen den Besuch der Grillstelle mit dem PKW - Obwohl offiziell verboten!

Unser Ziel war es, die Schutzbedürftigkeit des NSG Nonnenmattweiher sichtbar zu machen.

§ 4 Abs. 2 der Naturschutzverordnung:
Insbesondere ist verboten:
(2) Straßen, Wege, Plätze oder sonstige Verkehrsanlagen anzulegen....

   

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Am Nordufer konnte man einstmals im Schatten mächtiger Bäume wandern.

§ 5 Abs. 4 der Naturschutzverordnung:

(legt fest dass:) ...forstliche Eingriffe auf das für die Bestandserhaltung des Buchen- , Tannen- und Bergahornwaldes notwendige Mindestmaß beschränkt bleiben sollen, insbesondere sind Kahlhiebe zu unterlassen...
 

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Soviel ist einstweilen vom dichten Wald auf der Moräne übrig geblieben...
   

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  Dank neuer Drainagerohre und starker Aufschüttung ist nun auch das Westufer für Fahrzeuge aller Art erschlossen.
   

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§ 4 Abs. 2 der Naturschutzverordnung:

Insbesondere ist verboten:
2. ...Leitungen zu verlegen oder Anlagen dieser Art zu verändern,
3. die Bodengestalt zu verändern;
4. Entwässerungs- oder andere Maßnahmen vorzunehmen, die den Wasserhaushalt  
des Gebietes verändern

   

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  Unberührte Natur, wohin man blickt! Ein Platz zum Verweilen?
   

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  Das Schild macht klar: Dies ist ein Naturschutzgebiet! Gewesen?
   

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Nicht alles ist schlecht - endlich kann man das Belchenhaus vom Südufer des Weihers aus sehen...

Übrigens - zuständig für das Naturschutzgebiet Nonnenmattweiher ist die Abteilung 5 beim Regierungspräsidium Freiburg

eMail: abteilung5@rpf.bwl.de

 
 
Inzwischen hat sich die Natur weiter erholt. Sehen Sie selbst >>
  Unbeschriftete Fotos auf dieser Seite von Thomas Quartier, Lörrach
   

webmaster@nsg-nonnenmattweiher.de